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Jagst – Spatenstich zum Rückbau des Wehr an der Gaismühle in Satteldorf

1.September 2016, Satteldorf-Bölgental, Spatenstich, Auftakt für den Rückbau des Wehr an der Gaismühle.

In dem fränkischen Nordosten von Baden-Württemberg liegt die Gemeinde Satteldorf im Landkreis Schwäbisch Hall. Zu den Sehenswürdigkeiten von Satteldorf gehören unter anderem die Hammerschmiede und die Anhäuser Mauer.

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Zu diesem Ort auf der Hohenloher Ebene gehört auch das Wehr an der Gaismühle. Hier zwischen Satteldorf und Bölgental war unter der Jagsttal-Brücke ein Parkplatz ausgewiesen worden wo sich die Damen und Herren vom Regierungspräsidium und alle Gäste treffen sollten. Von da sind es noch ca. 600m zum Wehr an der Gaismühle.

Kurz vor 14:00 Uhr tauchte am Treffpunkt dann ein Protestzug von Bölgentaler Bürger auf. Auf ihren Plakaten wurde aber nicht gegen den Abriss der Wehres protestiert sondern mit Forderungen wie „Der Umweltschutz soll nicht am Jagst Ufer enden!“ gegen einen geplanten Steinbruch in direkter Nähe.

Zum Wehr.

Ein Wehr das schon seit über 600 Jahren existiert. (Die Gaismühle wurde erstmal 1857 erwähnt)
Gehört das schon zur „Jagst“ oder ist es noch ein Sperrwerk, abreißen, stehenlassen, Naturdenkmal oder Bausünde. Hier sind sich nicht mal die Umwelt/Naturschützer untereinander einig. Nicht anders ist es auch zwischen Gemeinden, Landkreis und Regierungspräsidium.

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Das Regierungspräsidium jedoch ist sich sicher und beteuert ein Wehr ist ein massiver Eingriff in die Natur und ein Wehr was keinen Nutzen mehr hat gehört abgebaut. Aus diesem Grunde begaben sich Umweltminister Franz Untersteller und Regierungspräsident Wolfgang Reimer hier ins Jagsttal zum Spatenstich als Auftakt zum Rückbau des Wehr an der Gaismühle.

Jedoch eine für Wasserlebewesen durchgängige Jagst wird komplett nicht machbar sein. Im Bereich, in dem das Wehr abgebaut wird, werden es 2,5 km sein in dem die Jagst dann frei fließen kann. Etwa 500m von der Gaismühle entfernt befindet sich schon das nächste, das Wehr der Heinzenmühle.

Der Abriss des Wehr gehört nach Angabe der Behörde zu einer Vorgabe der „EU-Wasserrahmenrichtlinie“ und auch zum „Aktionsprogramm Jagst“ welches nach der Umweltkatastrophe vor gut einem Jahr, wo nach einem Brand Ammoniumnitrat belastetes Löschwasser in die Jagst floss und ein riesiges Fischsterben auslöste, ins Leben gerufen wurde.

Fotos und Text Helmut Werner

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