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Rutesheim – Spatenstich zur Erweiterung des Kinderhort in der Hindenburgstraße

Am 23. Februar 2026 hat die Stadt Rutesheim den Spatenstich für die Erweiterung des Kinderhorts in der Hindenburgstraße gesetzt. Hintergrund ist der ab September 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Selbst bei einer Betreuungsquote von 50 Prozent müssten künftig rund 145 Kinder untergebracht werden – der bestehende Hort reicht dafür nicht aus.

Mehr Platz für den Rechtsanspruch

Für den Neubau werden die Gebäude Hindenburgstraße 1 und 3 seit dem 19. Januar abgebrochen. Für die Arbeiten waren etwa vier Wochen geplant. Auf dem Grundstück entstehen im Erd- und Obergeschoss sieben Gruppen- und Nebenräume mit insgesamt 710 Quadratmetern Nutzfläche, im Dachgeschoss drei Wohnungen.

Diskussion um den Altbau

Bildung und Betreuung für die Kinder haben in Rutesheim einen hohen Stellenwert.
Bei Zukunftsprojekten lieber nach vorne schauen.
Nicht alle Gemeinderäte begrüßten den Abriss des ehemaligen Lehrerwohngebäudes und bedauerten den Verlust historischer Substanz im Ortskern. Die Stadt verweist jedoch auf die bessere Eignung des Standorts in unmittelbarer Schulnähe.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg fördert den Hortneubau mit 70 Prozent der Baukosten.

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Bericht / Fotos Neuweiler, Wölfling, Helmut Werner

Corona-Übersichtskarte Karte Baden-Württemberg (Stand: 29. Dezember 2022, 16:00 Uhr)

Aktuelle Corona-Zahlen, Tabellen, Daten.
für Baden Württemberg




Eine der Seiten, die Corona-Daten liefert, ist am 23.12.2022
eingestellt worden. Eingestellt zwar nicht ganz, aber sie wird nicht mehr aktualisiert.

Viele scheint es ja sowieso nicht mehr zu interessieren.

Auch ich werde die Daten nur noch sporadisch aktualisieren.

.Quelle: Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg
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Stand 29.12.2022

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Zur Historie – – – Seite 2

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnung

Dies ist eine Kopie von der Originalseite (Stand 6.4.2020)
Die Originalseite befindet sich unter dem folgenden Link:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bussgeldkatalog-fuer-verstoesse-gegen-corona-verordnung/

Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen ab sofort empfindliche Bußgelder. Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht.

Nach der Zustimmung des Bundesrates und der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten am vergangenen Freitag hat das Land Baden-Württemberg auf Grundlage der Novelle des Infektionsschutzgesetzes einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen empfindliche Bußgelder.

Landespolizei überwacht Einhaltung der Corona-Verordnung

„Die weit überwiegende Zahl der Menschen hält sich verantwortungsvoll, vernünftig und diszipliniert an die Maßnahmen und Vorgaben. Dafür sind wir sehr dankbar – denn das ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und um Menschenleben zu retten. Freilich gibt es nach vor eine gewisse Zahl von Uneinsichtigen, Unvernünftigen, und deshalb ist gut, dass wir jetzt einen Bußgeldkatalog haben“, erklären der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manne Lucha mit Blick auf die Aktualisierung der Corona-Verordnung.

Innenminister Thomas Strobl erläutert die Bedeutung des Bußgeldkatalogs: „Wir brauchen eine einheitliche Handhabung, von Wertheim zum Bodensee, von Karlsruhe bis Ulm. Das gewährleistet der neue Bußgeldkatalog. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt er Transparenz, für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden eine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Unsere Landespolizei wird die Einhaltung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit starken Kräften überwachen. Denn ob die Regeln eingehalten werden oder nicht, entscheidet am Ende des Tages über Menschenleben. Seien Sie dabei – retten Sie Menschenleben!“

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